Rechtsprechung
BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvQ 28/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Abruf elektronisch gespeicherter Lichtbilder
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 22a Abs 2 PAuswG, § 25 PAuswG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des isolierten eA-Antrags bei mangelnder Darlegung der Zulässigkeit einer noch zu erhebenden normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde (hier: gegen das "Gesetz zur Förderung des elektronischen ... - Wolters Kluwer
Antrag auf einstweilige Anordnung der Untersagung der Ausfertigung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises; Substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ermächtigung der Sicherheitsbehörden und ...
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des isolierten eA-Antrags bei mangelnder Darlegung der Zulässigkeit einer noch zu erhebenden normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde (hier: gegen das "Gesetz zur Förderung des elektronischen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf einstweilige Anordnung der Untersagung der Ausfertigung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises; Substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ermächtigung der Sicherheitsbehörden und ...
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 93d Abs. 2
Antrag auf einstweilige Anordnung der Untersagung der Ausfertigung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises; Substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ermächtigung der Sicherheitsbehörden und ... - datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des isolierten eA-Antrags bei mangelnder Darlegung der Zulässigkeit einer noch zu erhebenden normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde (hier: gegen das "Gesetz zur Förderung des elektronischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist …
Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvQ 28/17
Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag die Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).Dies genügt jedoch weder den Anforderungen an die Darlegung zur Zulässigkeit einer - vorliegend noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde noch den Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvQ 28/17
Eine Verfassungsbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer darlegen kann, von der angegriffenen Maßnahme selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein (vgl. BVerfGE 133, 277 [311 ff.]). - BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06
Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag
Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvQ 28/17
Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris). - BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvQ 28/17
Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris).